Rechtsanwältin
Pirko Silke Lehmitz
Bremer Straße 45
21244 Buchholz
Tel.: 04181/2180943

                      

 

 

 

 

 

 

 

Kleine Checkliste für den Arbeitsvertrag

 

Arbeitsrecht (2)

Wurde im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitspflicht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisse vereinbart?

    Nein? Dann kann der Arbeitnehmer von seinem Insiderwissen unter umständen persönlich profitieren und seinem alten Arbeitgeber erheblich schaden.

Wurde im Arbeitsvertrag eine Klausel für den Fall des Vertragsbruch mit  Vertragsstrafe  vereinbart?

    Nein? Dann bleibt dem Arbeitgeber häufig nur die einzige Möglichkeit, der Abmahnung. Denn die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist oft sehr mühsam, da sich die zusätzliche Belastung schwer in € und Cent umrechnen lässt.

Wurde im Arbeitsvertrag eine Rückzahlungspflicht für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart?

    Nein? Dann kann es der Arbeitnehmer auch behalten, wenn er gekündigt hat.

Wurde im Arbeitsvertrag eine Klausel zur Abtretung/Verpfändung/ Pfändung von Gehalt vereinbart?

    Nein? Dann kann das für den Arbeitgeber eine enorme zusätzliche Belastung werden, die sehr arbeitsaufwendig und kostenintensiv sein kann und für die er keinen Ausgleich bekommt.

     

Vertragliches Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist lesen Sie unter Wettbewerbsverbot

Mankohaftung und Mankovereinbarung

Ein besonderer Fall der Arbeitnehmerhaftung ist die Haftung für Kassenfehlbeträge. Hier ist zu unterscheiden, ob es  eine besondere Vereinbarung gibt oder nicht. Mankohaftung

Eine Erfolgsvergütung darf ein Arbeitnehmer nicht durch eine Kündigung verlieren

Der Arbeitnehmer kündigte das Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber verweigerte ihm die Auszahlung der Erfolgsvergütung.Weiter unter Erfolgsvergütung

Weitere interessante Enscheidungen zum Arbeitsrecht finden Sie auch auf meinem Rechtsblogg http://www.blog.rainlehmitz.de/

Privates Surfen am Arbeitsplatz kann den Job kosten.
Unter welchen Vorraussetzungen der BGH (Urteil vom 31.5.2007, 2 AZR 200/06) dies angenommen hat lesen Sie unter Internet am Arbeitsplatz

Ob ein nach der Kündigung freigestellter Arbeitnehmer seinen Dienstwagen zurückgebenmuss lesen Sie hier

Dienstwagen