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Kleiner Hinweis auf Gebühren
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Grundsätzliches
- Gerichtliche Tätigkeit muss ich als Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abhängig von der Höhe des
Streitwertes (siehe die Gebührentabelle und ein Berechnungsbeispiel) abrechnen.
- Ansonsten gibt es die Möglichkeit, ein Honorar eines Rechtsanwalts pauschal oder auf Stundenbasis zu vereinbaren. Für Firmen, die
regelmäßigen Beratungsbedarf haben, biete ich Monatspauschalen an, so dass die Kosten berechenbar sind.
- Für eine Erstberatung nehme ich 50 € (inkl. MwSt.), die auf die sodann entstehenden Gebühren angerechnet werden.
Rechtsschutzversicherungen
Meine Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen sind sehr unterschiedlich. Bisher und auch heute übernehmen ich es - kostenfrei - für die Mandanten,
die Rechtsschutzzusage der Versicherung einzuholen und nach Beendigung des Mandats direkt mit der Versicherung abzurechnen. Da die Rechtsschutzversicherungen zunehmend versuchen Kosten dadurch zu
sparen, dass sie die Honorarrechnung der Anwälte ohne Grund kürzen, kann es sein, dass der Differenzbetrag vom Mandanten gezahlt werden muss, genauso wie der oft vereinbarte Selbstbehalt.
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